Schulungen von Beteiligten und dort beschäftigten Personen gem. Kapitel 1.3. ADR
Für Privatpersonen
Dauer: ½ Tag
Ziel: Qualifizierung zur „Sonstige verantwortliche Person“, um nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung zu übernehmen. (z.B. Fahrzeugführer, Schiffsführer, Lagerpersonal)
Trainingsinhalte:
- Unterschied IATA / ADR
- Dokumente nach ADR
- Beförderungspapier
- Verantwortlichkeiten
Schulungen- und Speziallehrgänge