Für Privatpersonen
Luftsicherheitskontrollkräfte bzw. „Kontrollkräfte für Personal und mitgeführte Gegenstände“ tragen durch ihre Tätigkeit maßgeblich zur Luftsicherheit bei und spielen am Flughafen eine wichtige Rolle. Vor allem die Anschläge vom 11. September 2001 sowie weitere Ereignisse in dieser Form haben zu relevanten gesetzlichen Vorkehrungen innerhalb der Luftsicherheit beigetragen.
Das für Luftsicherheitskontrollkräfte derzeit gültige Luftsicherheit-Gesetz, kurz: LuftSiG, trat am 15. Januar 2005 in Kraft und beinhaltet umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen.
Dauer: 24 Wochen (6 Monate)
Bildungsziel: Verkehr, Logistik (außer Fahrzeugführung)
Abschluss: Bescheinigung über die Teilnahme der Schulung des Sicherheitspersonals gemäß VO (EU) 2015/ 1998
- Allgemeinbildung: Hauptschulabschluss
- keine Vorstrafen
- positive Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß §7 LuftSiG
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Keine Vorstrafen, positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG
Bei erfolgreicher Teilnahme können folgende Qualifikationen erlangt werden:
- Bescheinigung und Prüfungsanmeldung beim Luftfahrtbundesamt zum Ablegen einer Prüfung zur Luftsicherheitskontrollkraft Fracht- und Postkontrollen.
- Luftsicherheitsschulngen gem. 11.2.3.2, 11.2.3.6, 11.2.3.7, 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/ 1998
- IATA DGR PK 6/7/8/12
- Arbeitssicherheitsunterweisung
- Röntgenunterweisung/ Strahlenschutzunterweisung
- Bedienung eines Röntgengerätes zur Auswertung von Frachtstücken
- Bedienung eines Sprengstoffspurengerätes
- Grundlagen der Prozesse im Luftverkehr in Bezug auf Fracht
Block 1 Block 2 Block 3 Block 4 Blcok 5 Berufseinstieg- und Weiterqualifizierung